Die Bundesregierung soll sich für eine Konkretisierung und Änderungen der Biopatentrichtlinie einsetzen. Das fordern die Regierungsfraktionen CDU/CSU und FDP sowie die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grüne in einem gemeinsamen Antrag (17/8344). Klarzustellen sei unter anderem, dass keine Patente auf konventionelle Züchtungsverfahren, mit diesen gezüchtete landwirtschaftliche Nutztiere und –pflanzen sowie deren Nachkommen und Produkte erteilt werden. Soweit die europäischen Vorgaben Abweichungen im nationalen Patentrecht zuließen, sei zu diesem Zwecken auch eine Änderung des deutschen Patentgesetzes notwendig. Dies könne zugleich Signalwirkung für die Ergänzung der europäischen Rechtsgrundlagen entfalten.
CDU/CSU, SPD, FDP und Grüne sind gleichzeitig der Auffassung, der Schutz des geistigen Eigentums durch Patente sei ein hohes Gut, mit dem ein angemessener Ausgleich zwischen den Interessen des Erfinders und denen der Allgemeinheit an der Förderung von Innovationen sowie an der freien Verfügbarkeit von Informationen geschaffen wird. Für den Wissenschaftsstandort Deutschland sei die Möglichkeit, Erfindungen durch Patente zeitlich befristet zu schützen, von großer Bedeutung.
Quelle: Deutscher Bundestag (hib/BOB)
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