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Berliner Forum: Biopatente - Chance oder Südenfall?

Auf Initiative des Deutschen Bauernverbands (DBV), der Rentenbank und der Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR) wurde am 26. November 2009 die Vortragsveranstaltung Berliner Forum: Biopatente – Chance oder Sündenfall mit anschließender Podiumsdiskussion veranstaltet.

Ziel war es dabei, das Spannungsfeld von Patenten in der Landwirtschaft aufzuzeigen und die unterschiedlichen Positionen zu diskutieren.


Patente in der Landwirtschaft

Der Generalsekretär des DBV, Dr. Born, und der Vorsitzende der DGAR, Prof. Dr. Dombert, begrüßten zur Veranstaltung. Born zeigte in seinen einführenden Worten auf, dass der Genpool von Pflanzen und Tieren zur Schaffung neuer Sorten und Rassen dient. Der DBV sieht in der Möglichkeit der Patentierung von Pflanzen und Tieren die Gefahr, dass der Zugang zum Genpool gefährdet und der Züchtungsfortschritt gehemmt wird.

Frau Dr. Kilger, Patentanwältin Boehmert & Boehmert, stellte die rechtlichen Grundlagen zur Erteilung von Patenten dar. Sie wies nachdrücklich darauf hin, dass der Stoffschutz der am weitesten reichende Schutz ist. Er ist absolut, auch wenn der patentierte Stoff eine andere Anwendung findet als in der Patentschrift vorgesehen. Demgegenüber sind Verfahrensansprüche für den Patentinhaber schwerer durchsetzbar, da das deutsche Recht sog. Spionage verhindert und eine Beweisführung des Patentinhabers gegenüber einer Patentverletzung somit erschwert ist. Des Weiteren wies Kilger darauf hin, dass man bei der Auslegung des Patentgesetzes berücksichtigen soll, was der Wille des Gesetzgebers war.

Herr Dr. Schubert, Patentanwalt Müller & Schubert, zeigte die Gegenmaßnahmen zu einer Patentanmeldung und –Erteilung auf. Somit zeigte sich, dass sowohl während eines Verfahrens als auch nach Erteilung eines Patentes noch Möglichkeiten bestehen, gegen ein Patent vorzugehen, sollte es unrechtgemäß erteilt worden sein.

Der Vorsitzende des Beirats für Biodiversität und genetische Ressourcen beim BMELV, Herr Prof. Dr. Feindt, befasste sich mit den politischen Aspekten der Biopatentierung. Er zeigte die kritischen Punkte der Biopatentierung auf, die sich besonders in der Unsicherheit gegenüber der Reichweite von Patentansprüchen widerspiegeln. Mittelfristig sieht Feindt die gesetzliche Änderung nicht als politische Option an. Wichtig ist ihm hingegen die Rechtsfortbildung durch Rechtsprechung und Einspruchsverfahren. Er forderte des Weiteren, dass von politischer Seite ein Patent-Monitoring-System zu unterstützen sei.

Frau Franck, Pflanzenzucht Oberlimpurg, formulierte den Handlungsbedarf aus Sicht der Pflanzenzüchter. Diesen sieht Franck in den Themen absoluter Stoffschutz, Patentierung von herkömmlichen Züchtungsverfahren, Erteilungsprozess von Patenten sowie der Forschungs- und Züchtungsausnahme. Für Franck stellt die Ausgestaltung des Schutzes von geistigem Eigentum in Form von Sortenschutz und Patenten einen wichtigen Beitrag zum Innovationsgedanken. Ohne ausreichende Schutzinstrumente wird die Wettbewerbsfähigkeit der mittelständischen Unternehmen in der Pflanzenzüchtung stark eingeschränkt.

Frau Lampe, Deutscher Bauernverband, gestand ein, dass die Investitionen in Forschung und Entwicklung anerkannt werden müssen. Allerdings forderte der DBV ein Verbot auf die Patentierung von Tieren und Pflanzen, insbesondere von Gensequenzen. Des Weiteren dürften keine Patente auf herkömmliche Züchtungsverfahren erteilt werden. Problematisch stufte Lampe den abgeleiteten Sachschutz bei Herstellungsverfahrensansprüchen ein, der die bäuerliche Landwirtschaft beeinflusst. Zudem forderte Lampe, die Patenterteilungsverfahren auf den Prüfstand zu bringen.

In der anschließenden Diskussion zeigte sich, dass sowohl von Seiten der Pflanzenzüchtung als auch des DBVs der Sortenschutz als wichtiges Instrument zum Schutz von Innovationen angesehen wird. Dabei wurde jedoch auf die Problematik verwiesen, dass im Zuge des Sortenschutzes Nachbaugebühren erhoben werden, diese aber unzureichend an die Züchter zurückfließen. Dies bedroht die Neuentwicklung von Pflanzensorten nachhaltig. Trotz dieser nicht gelösten Problematik strebt der DBV ein Verbot von Patenten auf Pflanzen und Tiere weiterhin an.